Ja, das können Sie.
Wie jedoch in der Software-Lizenzvereinbarung angegeben, muss der von Ihnen gefundene Dienstleister ein zugelassener Anbieter auf der Blys-Plattform sein.
Wenn Sie den von Ihnen angenommenen Termin nicht wahrnehmen können, ist es am besten, den Auftrag einfach zu „verwerfen“, damit ein anderer Fachmann auf der Plattform die Buchung übernehmen kann.
Siehe auch: Stornierungsrichtlinie für Anbieter (Verwerfen)