Sie können Ihr HSA oder FSA verwenden, um berechtigte Dienstleistungen zu bezahlen, die über Blys gebucht werden – vorausgesetzt, sie gelten als medizinische oder Wellness-Ausgabe gemäß den IRS-Richtlinien.

Berechtigte Dienstleistungen können umfassen:

  • Massagetherapie, die von einem Gesundheitsdienstleister zur Behandlung einer medizinischen Erkrankung verschrieben wird (z. B. Schmerzbehandlung, Genesung nach Verletzungen, Stressabbau)

  • Andere Wellness-Dienstleistungen, die den Deckungsregeln Ihres Plans entsprechen


Wichtig:
Nicht alle HSA/FSA-Administratoren decken dieselben Dienstleistungen ab. Bestätigen Sie immer die Berechtigung bei Ihrem HSA/FSA-Anbieter, bevor Sie buchen.


So zahlen Sie mit Ihrer HSA/FSA-Karte

Fügen Sie Ihre HSA- oder FSA-Karte hinzu als Zahlungsmethode in Ihrem Blys-Konto.

  1. Buchen Sie Ihre Sitzung wie gewohnt.
  2. Sobald die Buchung vom Anbieter angenommen wurde, erhalten Sie eine E-Mail-Benachrichtigung und müssen Zahlung abschließen mit Ihrer HSA/FSA-Karte. 

  3. Nach dem Klicken auf 'Abschließen' werden Sie auf eine Checkout-Seite weitergeleitet, auf der Sie die Umfrage ausfüllen müssen. Basierend auf der Umfrage ermittelt das System, ob Sie für die HSA/FSA-Zahlung berechtigt sind.
  4. Sobald Sie berechtigt sind, erhalten Sie eine zusätzliche Aufforderung, in der Sie Ihre HSA/FSA-Zahlungsdetails hinzufügen können
  5. Nach dem Klicken auf Jetzt bezahlen - Ihre Buchung wurde endgültig bestätigt
  6. Bewahren Sie Ihre Quittung oder Rechnung auf — möglicherweise müssen Sie diese zur Überprüfung bei Ihrem Planadministrator einreichen.


Eine Quittung oder Rechnung erhalten

Sie können Ihre steuerkonforme Rechnung von Ihrem Blys-Konto herunterladen:

  1. Gehen Sie zu Ihre Buchungen

  2. Wählen Sie den entsprechenden Termin aus

  3. Klicken Sie auf Rechnung herunterladen

Jede Rechnung enthält den Namen des Anbieters, die Art der Dienstleistung, das Datum und den Zahlungsbetrag – alles, was Ihr HSA/FSA-Administrator typischerweise benötigt.



Was nicht abgedeckt ist

Beispiele für Dienstleistungen, die normalerweise nicht qualifizieren:

  • Entspannungs- oder allgemeine Wellness-Massagen ohne ärztliche Bescheinigung

  • Schönheits- oder kosmetische Dienstleistungen (z. B. Gesichtsbehandlungen, nicht-therapeutische Behandlungen)

Wenn Ihre Dienstleistung der allgemeinen Wellness dient und nicht medizinisch notwendig ist, kann Ihr HSA/FSA-Anbieter die Erstattung ablehnen.