In diesem Artikel



Für Australien


Wenn Sie Ihre Massagesitzung über Ihre private Krankenversicherung in Australien abrechnen möchten, befolgen Sie die folgenden Schritte, um sicherzustellen, dass Ihre Buchung erstattungsfähig ist.


  • Prüfen Sie zunächst bei Ihrer Krankenkasse, ob:
    • Die Krankenkasse Erstattungen für Behandlungen zu Hause anbietet.
    • Ihr Versicherungsschutz die von Ihnen gewählte Heimbehandlung/-leistung umfasst.
  • Wählen Sie dann einfach „Remedial Massage“ als Massagetyp aus.
  • Geben Sie bei der Buchung den Namen Ihrer Krankenkasse im Abschnitt „Hinweise für den Therapeuten“ an, damit der Dienstleister, der Ihre Buchung annimmt, weiß, dass Sie eine Buchung über Ihre private Krankenkasse vornehmen. 


Wir werden unser Bestes tun, um Sie mit einem Dienstleister zu verbinden, der bei Ihrer Krankenkasse registriert ist.


Folgende Buchungen können nicht geltend gemacht werden:


  • Zahlungen für Geschenkkarten und Buchungen mit Geschenkkarten.
  • Gruppen- und Firmenbuchungen.


Nach Ihrer Behandlung erhalten Sie automatisch eine Steuerrechnung, die im Namen und im Auftrag Ihres Dienstleisters erstellt wurde und für Ihren Erstattungsantrag verwendet werden kann. Wenn Sie diese E-Mail nicht erhalten haben, prüfen Sie bitte Ihren Spam-/Junk-Ordner.


Sie können auch nachlesen unter: Was ist in der Steuerrechnung enthalten?


Für Kanada


Wenn Sie Ihre Massagesitzung über Ihre private Krankenversicherung in Kanada abrechnen möchten, befolgen Sie die folgenden Schritte, um sicherzustellen, dass Ihre Buchung erstattungsfähig ist.


  • Prüfen Sie zunächst bei Ihrer Krankenkasse, ob:
    • Die Krankenkasse Erstattungen für Behandlungen zu Hause anbietet.
    • Ihr Versicherungsschutz die von Ihnen gewählte Heimbehandlung/-leistung umfasst.
  • Wählen Sie dann einfach „Remedial Massage“ als Massagetyp aus.
  • Geben Sie den Namen Ihrer Krankenkasse an und erwähnen Sie im Abschnitt „Hinweise für den Therapeuten“ bei der Buchung, ob der Anbieter ein RMT (Registered Massage Therapist) oder Nicht-RMT sein muss, damit der Dienstleister, der Ihre Buchung annimmt, weiß, dass Sie eine Buchung über Ihre private Krankenkasse vornehmen. 

Wir werden unser Bestes tun, um Sie mit einem Dienstleister zu verbinden, der bei Ihrer Krankenkasse registriert ist.


Folgende Buchungen können nicht geltend gemacht werden:

  • Zahlungen für Geschenkkarten und Buchungen mit Geschenkkarten.
  • Gruppen- und Firmenbuchungen.

Nach Ihrer Behandlung erhalten Sie automatisch eine Steuerrechnung, die im Namen und im Auftrag Ihres Dienstleisters erstellt wurde und für Ihren Erstattungsantrag verwendet werden kann. Wenn Sie diese E-Mail nicht erhalten haben, prüfen Sie bitte Ihren Spam-/Junk-Ordner.