„Krankenkasse“ ist einfach eine andere Bezeichnung für einen Krankenversicherungsanbieter.
Diese Versicherungsanbieter verkaufen Krankenhausversicherungspläne an Kunden, die Zusatzleistungen enthalten können. Im Rahmen der Zusatzleistungen können bestimmte Dienstleistungen wie therapeutische oder heilende Massagen einem Rabatt oder einer Erstattung unterliegen, die von der Krankenkasse des Kunden gewährt wird. Oft bezeichnen Menschen den Rabatt, der für eine bestimmte Dienstleistung gewährt wird, als Krankenkassenrabatt. Dieser Rabatt beträgt einen bestimmten Betrag pro Termin bis zu einem jährlichen Limit, abhängig vom Plan des Kunden. Sobald ein Kunde dieses Limit erreicht hat, kann er diesen Rabatt für diese Art von Dienstleistung bis zum nächsten Jahr nicht mehr erhalten.
Damit der Kunde die Erstattung erhält, muss der Therapeut, der die Behandlung durchführt, eine gültige Anbieternummer für die Krankenkasse des Kunden besitzen.
Basierend auf unseren Recherchen können Gruppen-/Firmenbuchungen nicht über Krankenkassen abgerechnet werden.
Wir empfehlen Ihnen, sich bei Ihrem Verband (oder einer Branchenorganisation) oder Ihrer registrierten Krankenkasse zu erkundigen, was geltend gemacht werden kann und was nicht.