Abrechnung von Therapien aus dem Kernbudget


Ab Juli 2025 können Teilnehmer ihre Kernfinanzierung nicht mehr flexibel zur Abrechnung von Therapieunterstützungen nutzen. Diese Unterstützungen müssen nun über den Bereich „Kapazitätsaufbau zur Verbesserung des täglichen Lebens“ abgerechnet werden.  


Obwohl die Posten im Preisleitfaden auf PRODA weiterhin unter „Kernbudget“ aufgeführt sind, benötigen wir eine schriftliche Genehmigung der NDIA oder eine Änderung der Situation mit zusätzlichen Mitteln, die der Kategorie „Verbesserung des täglichen Lebens“ hinzugefügt werden, um fortzufahren.  

Vor diesem Hintergrund können alle Posten, die mit 01_XXX beginnen, ohne ausdrückliche Genehmigung der NDIA nicht mehr zur Abrechnung verwendet werden.


Die Möglichkeit, Therapieunterstützungen aus dem Kernbudget abzurechnen, war eine vorübergehende Maßnahme, die die NDIS während Covid eingeführt hat, um mehr Flexibilität zu ermöglichen. Dies war immer als temporär gedacht, und die Dinge kehren nun zur ursprünglichen Einrichtung zurück. 


Betroffene Unterstützungen umfassen: 


  1. Diätetik 
  2. Ergotherapie 
  3. Physiotherapie 
  4. Podologie 
  5. Psychologie 


Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen NDIS-Website: https://www.ndis.gov.au/participants/creating-your-plan/plan-budget-and-rules